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| Unsere Rechtsanwälte | |
| Arnulf Freiherr von Eyb | |
| Cornelia Freifrau von Eyb | |
Die Zulassung und Berufsbezeichnung wird bestimmt durch die berufsrechtlichen Regelungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA). Arnulf Freiherr von Eyb ist nach den Regelungen der Fachanwaltsordnung für Rechtsanwälte (FAO) berechtigt, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
